Xentra

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    der Stellar Tourism Innovations GmbH, Torstrasse 105-107, 10119 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 259754 B (nachfolgend „Xentra", „wir" oder „uns") für die Nutzung der unter app.myxentra.com und den zugehörigen Diensten bereitgestellten Plattform.

    Stand: 10. September 2026

    § 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Änderungen dieser AGB

    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Xentra und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde"), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

    (2) Xentra ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen.

    (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Xentra ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

    (4) Wir dürfen diese AGB ändern, wenn das nötig ist, um sie an geänderte Gesetze, Rechtsprechung oder Anforderungen von Zahlungsdienstleistern, Buchungsportalen oder Behörden anzupassen, oder um neue oder geänderte Funktionen abzubilden. Wir kündigen jede Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und heben dabei hervor, was sich ändert.

    (5) Widersprichst du der Änderung nicht bis zu ihrem Wirksamwerden in Textform, gilt sie als angenommen. Auf diese Folge weisen wir in der Ankündigung gesondert hin. Widersprichst du, kannst du den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich und kostenfrei kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung weiter.

    (6) Diese Plattform richtet sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Schließt du den Vertrag als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften vorrangig; insbesondere steht dir das Widerrufsrecht nach § 24 zu, und Absatz (5) gilt für dich nur mit der Maßgabe, dass eine Änderung deine ausdrückliche Zustimmung erfordert, soweit sie den Kern der Leistung oder die Vergütung betrifft.

    § 2 Leistungsgegenstand

    (1) Xentra bietet SaaS-Dienstleistungen (Software as a Service) für die Verwaltung und Optimierung von Serviced Apartments und Kurzzeitvermietungen an. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

    • Tools zur Buchungsverwaltung und -analyse
    • Dokumentenanalyse und Datenextraktion
    • Digitale Gästeregistrierung und Check-in-Management
    • Steuerliche Berechnungs- und Übersichtstools
    • Versicherungsvermittlung für Gastgeber
    • Schnittstellen zu Drittanbietern (z. B. Channel-Manager, Zahlungsdienstleister)
    • Anbindung an Buchungsportale und Channel Manager sowie Kalender- und Preissynchronisation
    • Gästekommunikation über E-Mail, SMS, WhatsApp und die Postfächer angebundener Portale, einschließlich Nachrichtenautomationen
    • Verwaltung von Zugangssystemen (Smart Locks, Keypads, Gegensprechanlagen) und Vergabe zeitlich begrenzter Zugangscodes
    • Übermittlung von Meldedaten an Meldewesen- und Kurtaxeportale sowie Behörden
    • Einzug von Kurtaxe, Kautionen und kostenpflichtigen Zusatzleistungen beim Gast
    • Erstellung von Rechnungen, Gutschriften und Stornobelegen im Namen des Kunden, einschließlich elektronischer Rechnungsformate
    • Eigentümer- und Verwalterabrechnungen einschließlich Provisions-, Gebühren- und Saldoberechnung
    • Buchungswidget, Direktbuchungsstrecke und Website-Baukasten einschließlich eigener Domains und Versanddomains
    • Aufgaben-, Reinigungs- und Personaleinsatzverwaltung über Unterkonten
    • KI-gestützte Funktionen (Textentwürfe, Übersetzungen, Transkription, Dokumentenauswertung, automatische Gästeantworten)
    • Öffentliche Programmierschnittstelle (API) und ausgehende Webhooks
    • Mobile Anwendungen für iOS und Android einschließlich Push-Benachrichtigungen

    (2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif bzw. der individuellen Vereinbarung. Xentra behält sich vor, die Leistungen kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

    (3) Xentra weist ausdrücklich darauf hin, dass die bereitgestellten Tools keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung darstellen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Ergebnisse und Berechnungen eigenständig zu prüfen und ggf. qualifizierte Fachleute hinzuzuziehen.

    § 3 Vertragsschluss, Module und Testfunktionen

    (1) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung deiner Bestellung oder mit der Freischaltung deines Kontos zustande. Einzelne Funktionen sind als Module ausgestaltet und stehen je nach Tarif, Land oder ausdrücklicher Freischaltung durch uns zur Verfügung. Aus der Sichtbarkeit eines Moduls in der Oberfläche folgt kein Anspruch auf dessen Nutzung.

    (2) Funktionen, die als Vorschau, Beta oder „bald verfügbar" gekennzeichnet sind, stellen wir ohne Verfügbarkeits- oder Beschaffenheitszusage bereit. Wir dürfen sie jederzeit ändern, einschränken oder einstellen. Nutze sie nicht für Vorgänge, deren Ergebnis du nicht selbst prüfen kannst.

    § 4 Mitwirkungspflichten

    (1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

    (2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Daten korrekt und aktuell sind. Für Fehler, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt Xentra keine Haftung.

    (3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

    § 5 Zulässige Nutzung und Sperrung

    (1) Du nutzt die Plattform nur für eigene geschäftliche Zwecke und im Rahmen des geltenden Rechts. Untersagt sind insbesondere: rechtswidrige, irreführende oder rechteverletzende Inhalte; unerbetene Massennachrichten an Gäste; das Umgehen der Bedingungen angebundener Buchungsportale, Zahlungsdienstleister oder Nachrichtendienste; automatisierte Massenabfragen außerhalb der dafür vorgesehenen Schnittstelle; sowie jeder Versuch, auf Daten anderer Kunden zuzugreifen.

    (2) Bei einem Verstoß fordern wir dich in der Regel zunächst zur Abhilfe auf und setzen dir eine angemessene Frist. Bei erheblichen Verstößen, bei drohendem Schaden für Dritte, bei Zahlungsverzug oder auf Anforderung eines Zahlungsdienstleisters oder einer Behörde dürfen wir einzelne Funktionen oder das Konto vorläufig sperren. Wir informieren dich über Grund und Umfang und heben die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist. Das Recht zur Kündigung nach § 22 bleibt unberührt.

    § 6 Vergütung, Provision und Preisänderungen

    (1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif bzw. der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    (2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und über das von dir hinterlegte Zahlungsmittel automatisch eingezogen. Rechnungen ohne hinterlegtes Zahlungsmittel sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

    (3) Bei Zahlungsverzug ist Xentra berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und den Zugang zur Plattform einzuschränken.

    (4) Neben dem Tarifentgelt erhält Xentra eine Provision auf Zahlungen, die über die Plattform beim Gast eingezogen werden. Sie beträgt 5 % des Nettobetrags zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer deines Sitzlandes und wird bereits bei der Zahlung des Gastes einbehalten; der Restbetrag wird deinem Auszahlungskonto gutgeschrieben. Provisionspflichtig sind insbesondere Buchungs- und Zusatzleistungen, Kurtaxe-Servicegebühren und über die Plattform bezahlte Rechnungen. Nicht provisionspflichtig sind durchlaufende Posten, namentlich die kommunale Kurtaxe selbst, Kautionen und Versicherungsprämien. Über die einbehaltenen Provisionen erhältst du monatlich eine Rechnung.

    (5) Preisänderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Erhöhen wir das Tarifentgelt oder den Provisionssatz, kannst du den Vertrag bis zum Wirksamwerden außerordentlich zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin. Anpassungen, die lediglich eine geänderte gesetzliche Umsatzsteuer weitergeben, sind keine Preiserhöhung in diesem Sinne.

    § 7 Zahlungsabwicklung, Kautionen und Rückerstattungen

    (1) Xentra ist kein Zahlungsdienstleister. Zahlungen deiner Gäste werden über unseren Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Dazu schließt du mit Stripe einen eigenen Vertrag (Connected Account Agreement) und durchläufst dessen Identifizierungs- und Prüfverfahren. Wir haben keinen Einfluss darauf, ob Stripe ein Konto eröffnet, fortführt, einschränkt oder Guthaben zurückhält. Das bei der Kontoeröffnung gewählte Land ist bei Stripe dauerhaft festgelegt und kann später nicht geändert werden; prüfe es deshalb sorgfältig.

    (2) Zahlungen werden technisch über ein Konto von Xentra geleitet, damit Provision, Kurtaxe und Zusatzleistungen in einem Vorgang aufgeteilt werden können. Auf dem Kontoauszug deines Gastes kann daher ein Zahlungsempfänger erscheinen, der auf Xentra verweist. Wirtschaftlich Berechtigter der Buchungserlöse bleibst du; Vertragspartner deines Gastes für die Beherbergungsleistung bist ausschließlich du. Auszahlungsrhythmus und -grenzen richten sich nach den Einstellungen deines Stripe-Kontos.

    (3) Kautionen. Bei der Online-Anmeldung wird in der Regel zunächst nur das Zahlungsmittel des Gastes hinterlegt; die eigentliche Reservierung des Betrags erfolgt automatisiert kurz vor der Abreise und ist zeitlich befristet. Ob, in welcher Höhe und aus welchem Grund eine Kaution einbehalten wird, entscheidest ausschließlich du; du trägst dafür die Beweislast gegenüber dem Gast. Xentra prüft weder den Schadensgrund noch die Angemessenheit des Einbehalts und ist an einer Auseinandersetzung zwischen dir und deinem Gast nicht beteiligt.

    (4) Rückerstattungen und Rückbelastungen. Rückerstattungen an Gäste veranlasst du selbst; bereits einbehaltene Provision erstatten wir anteilig, soweit der Zahlungsdienstleister sie freigibt. Widerspricht ein Gast einer Zahlung bei seiner Bank oder seinem Zahlungsanbieter (Rückbelastung, Chargeback), stellst du uns die zur Abwehr erforderlichen Nachweise unverzüglich zur Verfügung, damit sie innerhalb der vom Zahlungsdienstleister gesetzten Frist eingereicht werden können. Wird die Rückbelastung endgültig zu deinen Lasten entschieden, buchen wir den auf sie entfallenden Anteil des für diese Zahlung an dich überwiesenen Betrags (vor Abzug unserer Provision) von deinem Stripe-Konto zurück und erstatten dir zugleich die darauf anteilig einbehaltene Provision; du trägst damit genau den Anteil, den du aus dieser Zahlung tatsächlich erhalten hast. Dasselbe gilt, wenn der Zahlungsdienstleister eine Zahlung wegen Betrugs oder missbräuchlicher Verwendung des Zahlungsmittels endgültig zurückbucht. Die Gebühr, die der Zahlungsdienstleister für eine Rückbelastung erhebt, trägt Xentra. Reicht dein Guthaben nicht aus, wird dein Stripe-Konto negativ und mit künftigen Auszahlungen verrechnet. Eine zu deinen Gunsten entschiedene Rückbelastung belastet dich nicht.

    Änderungshinweis: § 7 Abs. 4 wurde am 10. September 2026 neu gefasst. Für Bestandskunden wird die Änderung nach § 1 Abs. 4 in Textform angekündigt und tritt sechs Wochen nach dieser Ankündigung in Kraft; bis dahin gilt für sie die bisherige Fassung:

    (4) Rückerstattungen und Rückbelastungen. Rückerstattungen an Gäste veranlasst du selbst; bereits einbehaltene Provision erstatten wir anteilig, soweit der Zahlungsdienstleister sie freigibt. Für Rückbelastungen (Chargebacks), Betrugsfälle und daraus entstehende Gebühren haftest du; wir dürfen entsprechende Beträge mit künftigen Auszahlungen verrechnen. Zur Aufklärung eines Chargebacks stellst du uns die erforderlichen Nachweise unverzüglich zur Verfügung.

    § 8 Rechnungen, Eigentümerabrechnungen und steuerliche Verantwortung

    (1) Xentra ist nicht Rechnungsaussteller. Gastrechnungen, Eigentümer- und Verwalterabrechnungen, Gutschriften und Stornobelege, die über die Plattform erzeugt werden, sind ausschließlich Rechnungen des Kunden beziehungsweise des von ihm hinterlegten Rechnungsabsenders. Xentra stellt lediglich das technische Mittel zu ihrer Erzeugung, Speicherung und Versendung bereit und wird dadurch weder Vertragspartner deiner Gäste oder Eigentümer noch selbst leistender Unternehmer. Ausgenommen sind Rechnungen, die Xentra für eigene Leistungen an dich stellt (§ 6); dort ist Xentra Aussteller.

    (2) Prüfpflicht. Du prüfst jeden erzeugten Beleg vor Verwendung oder Versand auf Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere auf die Pflichtangaben nach § 14 UStG, den zutreffenden Steuersatz, die richtige Steuerschuldnerschaft (Regelbesteuerung, Kleinunternehmerregelung, Reverse Charge nach § 13b UStG, innergemeinschaftliche Leistungen) sowie auf die Richtigkeit der Empfängerdaten. Voreingestellte Steuersätze, Länderzuordnungen und Vorschläge der Plattform sind Hilfestellungen, keine Zusicherung steuerlicher Richtigkeit.

    (3) Unrichtiger Steuerausweis. Weist ein über die Plattform erzeugter Beleg Steuer unrichtig oder unberechtigt aus, schuldest allein du diese Steuer nach § 14c UStG. Eine Korrektur erfolgt ausschließlich über einen Storno- oder Gutschriftbeleg gegenüber demselben Empfänger; ein bereits finalisierter Beleg wird nicht verändert und nicht gelöscht.

    (4) Nummernkreise und Unveränderlichkeit. Fortlaufende Belegnummern werden je Kundenkonto und Belegart vergeben. Finalisierte Belege sind unveränderlich; Stornierungen erzeugen einen eigenen Beleg und damit planmäßig eine Lücke im ursprünglichen Nummernkreis, die du gegenüber der Finanzverwaltung erklären können musst. Setzt du mehrere Rechnungsabsender ein, verantwortest du, dass die jeweiligen Nummernkreise eindeutig und lückenlos nachvollziehbar bleiben.

    (5) Aufbewahrung. Die gesetzliche Aufbewahrung deiner Belege bleibt deine Pflicht (§ 14b UStG, §§ 147 AO). Xentra ist kein revisionssicheres Archivsystem im Sinne der GoBD. Halte deine Belege daher zusätzlich in deiner eigenen Buchführung vor und exportiere sie rechtzeitig, insbesondere vor Vertragsende.

    (6) Elektronische Rechnungen. Elektronische Rechnungsformate (unter anderem ZUGFeRD, Factur-X, XRechnung) werden nach dem Stand der Technik und nach bestem Wissen erzeugt. Eine Zusicherung, dass ein bestimmtes Empfängersystem, eine bestimmte Behörde oder ein bestimmter Prüfdienst den erzeugten Beleg akzeptiert, ist damit nicht verbunden. Nutzt du die Übermittlung an ein staatliches Rechnungssystem – etwa das italienische Sistema di Interscambio über unseren Dienstleister –, übernimmt Xentra die technische Weiterleitung; die inhaltliche und fristgerechte Erfüllung deiner Pflichten bleibt bei dir.

    (7) Vom Gast ausgelöste Rechnungen. Aktivierst du die Selbstbedienungsrechnung, kann der Gast die Erstellung seiner Rechnung selbst auslösen. Die Rechnung entsteht gleichwohl in deinem Namen und auf deine Verantwortung, einschließlich der vom Gast eingegebenen Rechnungsanschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Gäste können einen erzeugten Beleg nicht ändern; Korrekturen nimmst ausschließlich du über eine Gutschrift vor. Je Buchung entsteht auf diesem Weg höchstens eine Rechnung.

    (8) Eigentümer- und Verwalterabrechnungen. Eine Vorschau ist ein unverbindlicher Entwurf; erst mit der Finalisierung entsteht ein Beleg mit Nummer. Grundlage der Berechnung sind ausschließlich die von dir hinterlegten Angaben – Provisionssätze und Staffeln, weiterberechnete Portalprovisionen, Pauschalen und Einzelposten, Kurtaxe, Umsatzsteuersätze, Saldovorträge und der gewählte Abrechnungsmodus. Xentra prüft nicht, ob diese Angaben deinem Vertrag mit dem Eigentümer oder Verwalter entsprechen, und schuldet keine inhaltlich richtige Abrechnung. Ein Auszahlungsbeleg ist eine Aufstellung von Zahlungsvorgängen und keine Rechnung.

    (9) Gutschriftverfahren. Erstellst du eine Eigentümerabrechnung im Gutschriftverfahren, rechnet der Empfänger seine Leistung dir gegenüber ab. Das setzt nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG eine vorherige Vereinbarung zwischen dir und dem Empfänger voraus. Du sicherst zu, dass eine solche Vereinbarung besteht. Xentra stellt sie weder her noch prüft sie deren Bestand oder Reichweite. Widerspricht der Empfänger der Gutschrift, ist das außerhalb der Plattform zwischen euch zu klären; der Beleg verliert dadurch seine Wirkung als Rechnung.

    (10) Keine steuerliche Beratung, keine Buchführung. Sämtliche Berechnungen, Auswertungen und Exporte – auch die Übergabe an Buchhaltungssoftware oder an deinen Steuerberater – sind Hilfsmittel und ersetzen weder Buchführung noch steuerliche oder rechtliche Beratung. Es gilt ergänzend unser Haftungsausschluss. Xentra haftet nicht für Steuernachforderungen, Zinsen, Säumnis- oder Verspätungszuschläge, Bußgelder oder sonstige Nachteile, die aus der Verwendung erzeugter Belege oder Auswertungen entstehen.

    § 9 Kurtaxe und ortsrechtliche Abgaben

    (1) Auf deine Weisung zieht Xentra Kurtaxe, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer beim Gast ein und leitet den Betrag zusammen mit deinen übrigen Erlösen an dich weiter. Xentra führt diese Abgabe nicht an die Gemeinde ab. Anmeldung, Erklärung, Fristen und Abführung gegenüber der erhebenden Stelle bleiben ausschließlich deine Pflicht. Ebenso verantwortest du die hinterlegten Sätze, Alters- und Befreiungstatbestände, die Bemessungsgrundlage und die Frage, ob ein Portal die Abgabe bereits selbst einzieht.

    (2) Servicegebühr. Aktivierst du eine eigene Servicegebühr auf die Kurtaxe, wird sie dem Gast als gesonderte, umsatzsteuerpflichtige Position ausgewiesen. Sie ist dein Entgelt, nicht Teil der öffentlichen Abgabe. Du verantwortest, dass eine solche Gebühr nach dem am Standort geltenden Recht zulässig ist, dass sie dem Gast vor Vertragsschluss transparent gemacht wird und dass sie satzungsrechtlich nicht ausgeschlossen ist. Auf die Servicegebühr fällt die Provision nach § 6 an; auf die Kurtaxe selbst nicht.

    § 10 Meldewesen und behördliche Übermittlungen

    (1) Auf deine Weisung übermittelt Xentra Melde- und Gästedaten an Meldeportale, Kurtaxeportale und Behörden. Meldepflichtiger bleibst du. Xentra schuldet die technische Übermittlung, nicht deren fristgerechte Anerkennung: Für Ausfälle, Formatänderungen, Ablehnungen oder Verzögerungen auf Seiten des jeweiligen Portals oder der Behörde übernehmen wir keine Haftung. Du kontrollierst den Übermittlungsstatus in der Plattform und holst gescheiterte Meldungen selbst nach.

    (2) Du erhebst nur die Daten, zu deren Erhebung du berechtigt und verpflichtet bist, und richtest deine Check-in-Vorlagen entsprechend ein. Insbesondere dürfen Ausweisdaten nach deutschem Melderecht nur von ausländischen Gästen erhoben werden. Die Zulässigkeit von Ausweiskopien, Unterschriften, Gästekarten-Einwilligungen und der Erhebung von Daten Minderjähriger richtet sich nach dem am Standort geltenden Recht und liegt in deiner Verantwortung. Xentra prüft die von dir konfigurierten Felder nicht auf rechtliche Zulässigkeit.

    § 11 Zugangssysteme und Schließtechnik

    (1) Xentra steuert angebundene Schließ- und Zutrittssysteme über die Schnittstellen der jeweiligen Hersteller und erzeugt zeitlich begrenzte Zugangscodes. Die Funktionsfähigkeit hängt von Geräten, Netzverbindung, Batteriezustand und Verfügbarkeit fremder Dienste ab, die wir nicht beherrschen. Eine Zusicherung, dass ein Code zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig, übertragen oder gelöscht ist, geben wir nicht. Du hältst für jede Einheit einen von der Plattform unabhängigen Notfallzugang bereit und teilst deinen Gästen einen Kontaktweg für Störungen mit.

    (2) Zugangscodes sind sicherheitsrelevant. Du gibst sie nur an Berechtigte weiter und wählst die Automationen so, dass ein Code nicht vor der berechtigten Nutzung offengelegt wird. Ereignisse angebundener Geräte – etwa Öffnungsvorgänge – können in der Plattform protokolliert und dort eingesehen werden. Über eine solche Protokollierung informierst du die betroffenen Personen, insbesondere eigene Beschäftigte und Dienstleister.

    § 12 Kanalanbindung (Channel Manager / Channex)

    Mit der Aktivierung der Channel-Manager-Integration beauftragst du Xentra, den zertifizierten Channel Manager Channex Ltd. (Sitz: Irland, EU) als Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, um Verfügbarkeiten, Preise, Stammdaten und Reservierungen zwischen Xentra und den von dir ausgewählten Buchungsportalen (z. B. Airbnb, Booking.com, Vrbo, Expedia) zu übertragen. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ist mit Channex abgeschlossen.

    Rollenverteilung: Xentra orchestriert und mappt deine Daten, Channex überträgt sie technisch, und die Buchungsportale bleiben eigenständige Vertragspartner zwischen dir und deinen Gästen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Provisionen und Stornoregeln des jeweiligen Portals gelten unverändert weiter.

    Pflichten des Gastgebers: Du bist verantwortlich für die Richtigkeit deiner Listings, Preise, Verfügbarkeiten und Restriktionen, für den Bestand gültiger Portal-Konten sowie für die Einhaltung der jeweiligen Portal-Bedingungen (insb. Airbnb, Booking.com, Vrbo, Expedia). Du stellst sicher, dass du befugt bist, die übertragenen Inhalte und personenbezogenen Daten an Channex und die verbundenen Portale zu übermitteln.

    Haftung: Xentra haftet für die ordnungsgemäße technische Übermittlung der Daten an Channex und die Verarbeitung in Xentra. Xentra haftet nicht für portalseitige Ausfälle, Ranking-Entscheidungen, Zahlungsabwicklungen, Inhaltsmoderation oder Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Channex liegen. Eine Garantie auf vollständige Vermeidung von Doppelbuchungen kann nicht übernommen werden, soweit diese durch portalseitige Latenzen entstehen.

    Beendigung: Du kannst die Channex-Verbindung jederzeit unter Integrationen → Channel Manager trennen. Die Synchronisation stoppt sofort. Bereits importierte Reservierungen verbleiben in Xentra im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Direkte Verbindungen in den Portal-Dashboards musst du dort gegebenenfalls separat entfernen.

    Mit dem Setzen des Häkchens „Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen" im Channex-Verbindungsdialog stimmst du diesem Abschnitt sowie dem Abschnitt „Channex (Channel Manager)" in der Datenschutzerklärung ausdrücklich zu.

    § 13 Gästekommunikation, Versand- und Empfangsdomains

    (1) Nachrichten an Gäste werden in deinem Namen versendet. Für Inhalt, Zeitpunkt, Empfängerkreis und die werbliche Zulässigkeit einer Nachricht bist du verantwortlich; das gilt auch für automatisch ausgelöste Nachrichten und für Nachrichten, die über die Schnittstelle von Dritten angestoßen werden. Xentra prüft Inhalte nicht. Für Zustellung, Sperren, Vorlagenfreigaben und Gebühren der genutzten Kanäle gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Anbieter, insbesondere bei WhatsApp und SMS.

    (2) Richtest du eine eigene Versand- oder Empfangsdomain ein, versendet und empfängt Xentra E-Mail unter deiner Domain. Du verantwortest die Berechtigung an der Domain, die erforderlichen DNS-Einträge und die Einhaltung der Absenderreputation. Ein solcher Postausgang ersetzt kein E-Mail-Postfach und ist kein Archiv. Übernimmst du die Empfangsroute vollständig auf Xentra, ist der reguläre Empfang über deinen bisherigen Anbieter für diese Domain nicht mehr gewährleistet; die Umstellung erfolgt auf dein Risiko.

    § 14 KI-gestützte Funktionen

    (1) Xentra bietet Funktionen an, die auf KI-Sprachmodelle zurückgreifen, unter anderem Textentwürfe, Übersetzungen, Transkription von Sprachnachrichten, Auswertung hochgeladener Dokumente und automatische Antworten an Gäste. Ergebnisse solcher Funktionen können unrichtig, unvollständig oder unpassend sein. Sie sind Vorschläge; die inhaltliche Verantwortung für alles, was in deinem Namen gespeichert, veröffentlicht oder versendet wird, bleibt bei dir. Details der Verarbeitung beschreibt unser KI-Datenschutzhinweis.

    (2) Aktivierst du den automatischen Versand von KI-Antworten an Gäste, versendest du diese Nachrichten selbst und ohne vorherige Prüfung im Einzelfall. Du bist dafür verantwortlich, deine Gäste darüber zu informieren, dass sie mit einem KI-System kommunizieren, wie es Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verlangt. Dafür stellen wir dir eine Kennzeichnung zur Verfügung, die du in den Einstellungen aktivierst. Gleiches gilt für automatisch veröffentlichte Gästebewertungen und andere Inhalte, die ohne Einzelfreigabe in deinem Namen nach außen gehen.

    § 15 Website-Baukasten, Domains und Bewertungen

    (1) Erstellst du mit Xentra eine Website, bist du deren Diensteanbieter und Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne. Du sorgst für ein vollständiges Impressum, eine zutreffende Datenschutzerklärung, gegebenenfalls eigene AGB und eine Widerrufsbelehrung sowie für eine etwaig erforderliche Einwilligungslösung. Vorlagen und automatisch erzeugte Rechtstexte, die wir bereitstellen, sind unverbindliche Muster und keine Rechtsberatung; ihre Richtigkeit und Vollständigkeit für deinen Einzelfall prüfst du selbst.

    (2) Für alle Inhalte deiner Website, deiner Gästeseiten und deiner Buchungsstrecke bist du verantwortlich, einschließlich Texten, Fotos, Karten und eingebundenen Videos. Übernimmst du Inhalte aus einem Buchungsportal oder aus einer anderen Quelle, stellst du sicher, dass du die dafür erforderlichen Rechte hast. Für angezeigte Gästebewertungen gilt: Du verantwortest ihre Herkunft, ihre unveränderte Wiedergabe und die Einhaltung der Bedingungen des Portals, aus dem sie stammen. Registrieren wir für dich eine eigene Domain, geschieht das auf deine Rechnung; für deren Verfügbarkeit und Verlängerung gelten die Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle.

    § 16 Öffentliche Schnittstelle und Webhooks

    (1) Erstellst du einen API-Schlüssel oder richtest du einen ausgehenden Webhook ein, weist du uns damit an, Daten aus deinem Konto – einschließlich personenbezogener Daten deiner Gäste – an das von dir bestimmte Zielsystem zu übermitteln oder dort abrufbar zu machen. Für die Auswahl des Empfängers, für dessen Datenschutzniveau und für eine gegebenenfalls erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bist du verantwortlich. API-Schlüssel sind wie Passwörter zu behandeln; du widerrufst sie unverzüglich, wenn sie nicht mehr benötigt werden oder kompromittiert sein könnten.

    (2) Wir dürfen die Schnittstelle mengenmäßig begrenzen, Zugriffe protokollieren und einen Schlüssel bei missbräuchlicher Nutzung oder Gefährdung des Betriebs sperren. Schreibende Zugriffe – etwa auf Preise oder Nachrichten – werden nicht gegen konkurrierende Änderungen gesperrt; bei gleichzeitigen Änderungen setzt sich der zuletzt eingegangene Wert durch. Schnittstellen können sich weiterentwickeln; wesentliche Änderungen kündigen wir mit angemessener Frist an.

    § 17 Unterkonten, Dienstleister und Beschäftigtendaten

    (1) Legst du Unterkonten für Reinigungskräfte, Verwalter, Eigentümer oder sonstige Dienstleister an, bist du für die dort verarbeiteten Daten verantwortlich. Das gilt insbesondere für Arbeitszeiten, Dienstpläne, Aufgabendauer, hochgeladene Fotos und hinterlegte Vergütungssätze. Du prüfst eigenständig, ob und in welchem Umfang eine solche Verarbeitung arbeits- und datenschutzrechtlich zulässig ist, ob Mitbestimmungsrechte bestehen und wie du die betroffenen Personen informierst.

    § 18 Versicherungsvermittlung, Schadenspauschale und Kaution

    (1) Soweit Xentra Versicherungsprodukte vermittelt, handelt sie als Versicherungsvermittler nach § 34d GewO; der Versicherungsvertrag kommt zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer zustande. Es gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Die Verfügbarkeit vermittelter Produkte ist auf bestimmte Länder beschränkt. Xentra entscheidet nicht über Deckung, Leistung oder Regulierung eines Schadens.

    (2) Neben der Versicherung kannst du deinen Gästen eine Schadenspauschale anbieten oder eine Kaution verlangen. Eine Schadenspauschale ist kein Versicherungsprodukt, sondern eine vertragliche Vereinbarung zwischen dir und deinem Gast; für ihre Ausgestaltung, ihre Angemessenheit und ihre transparente Darstellung bist du verantwortlich. Welche der Varianten in welcher Einheit angeboten wird, entscheidest du.

    (4) Xentra ist im Bereich der Versicherungsvermittlung über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG abgesichert (Vermittlerregistrierung Nr. D-6JBK-A27XW-21, einsehbar unter www.vermittlerregister.info). Für Garantie- und Schutzpolicen im Bereich der Kurzzeitvermietung arbeitet Xentra mit der Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland, Arnulfstraße 19, 80335 München, zusammen. Die über Hiscox vermittelten Policen unterliegen den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters.

    § 19 Verfügbarkeit, Wartung und Support

    (1) Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Geplante Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit vorher an und legen sie in nachfragearme Zeiten. Nicht in unseren Verantwortungsbereich fallen Ausfälle des Internets, deiner eigenen Systeme sowie Störungen angebundener Dienste, insbesondere von Buchungsportalen, Zahlungsdienstleistern, Nachrichtendiensten, Melde- und Kurtaxeportalen und Herstellern von Zutrittssystemen.

    (2) Support leisten wir über die in der Anwendung angebotenen Kanäle in deutscher und englischer Sprache. Zur Fehleranalyse können unsere Mitarbeitenden mit deiner Mitwirkung Bildschirmaufnahmen anfertigen oder – protokolliert und zeitlich begrenzt – auf dein Konto zugreifen. Wir tun das nur, soweit es zur Bearbeitung deines Anliegens oder zur Behebung einer Störung erforderlich ist.

    § 20 Nutzungsrechte, Daten und Referenzen

    (1) Für die Vertragsdauer erhältst du ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen. Alle Rechte an der Software, an Gestaltung, Dokumentation und Marken verbleiben bei uns. Die von dir eingebrachten Inhalte und Daten bleiben deine; du räumst uns daran nur die Rechte ein, die wir zur Erbringung der Leistung brauchen, einschließlich Speicherung, Übermittlung an die von dir gewählten Dienste und Anfertigung von Sicherungskopien.

    (2) Wir dürfen aggregierte und anonymisierte Auswertungen aus der Nutzung der Plattform erstellen und zur Verbesserung und Weiterentwicklung unserer Leistungen verwenden, solange daraus kein Rückschluss auf dich, deine Gäste oder einzelne Einheiten möglich ist. Deinen Namen oder dein Logo nennen wir als Referenz nur mit deiner vorherigen Zustimmung; du kannst sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    § 21 Haftung und Schadensersatz

    (1) Xentra haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden.

    (2) Der Kunde stellt Xentra von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden entstehen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistungen verbunden sind. Der Kunde übernimmt sämtliche angemessenen Kosten, die Xentra aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Xentra bleiben unberührt.

    (3) Im Übrigen haftet Xentra nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

    (4) Xentra haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die auf fehlerhafter Datenextraktion, unrichtigen Berechnungen, KI-generierten Inhalten oder der Nutzung der bereitgestellten Informationen für steuerliche, rechtliche oder finanzielle Entscheidungen beruhen. Das gilt insbesondere für erzeugte Rechnungen, Gutschriften, Stornobelege und Eigentümerabrechnungen, für Umsatzsteuer-, Provisions- und Kurtaxeberechnungen sowie für Auswertungen und Exporte. Du bist verpflichtet, alle Ergebnisse eigenständig zu überprüfen.

    § 22 Vertragsdauer, Kündigung und Datenexport

    (1) Die Vertragsdauer richtet sich nach dem gewählten Tarif. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

    (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    (3) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ist ausreichend). Bis zum Vertragsende kannst du deine Daten jederzeit über die dafür vorgesehenen Exportfunktionen herunterladen; das gilt insbesondere für Rechnungen, Abrechnungen und Buchungsdaten, die du gesetzlich aufbewahren musst. Nach Vertragsende löschen wir deine Daten nach Maßgabe unseres Auftragsverarbeitungsvertrags, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auf Anforderung stellen wir dir vor der Löschung einen Export in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit.

    § 23 Vertraulichkeit und Datenschutz

    (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke dieses Vertrags zu verwenden.

    (2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO. Soweit Xentra personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird bei Bedarf ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

    § 24 Widerrufsrecht für Verbraucher

    (1) Schließt du den Vertrag als Verbraucher, hast du das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns – Stellar Tourism Innovations GmbH, Torstrasse 105-107, 10119 Berlin, hello@myxentra.com – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über deinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass du die Mitteilung vor Ablauf der Frist absendest.

    (2) Folgen des Widerrufs: Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Hast du verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistung entspricht.

    (3) Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem du dazu deine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass du dein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlierst.

    § 25 Schlussbestimmungen

    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    (3) Zahlungen, Buchungen und Käufe im Zusammenhang mit der Plattform sind über die dafür vorgesehenen Funktionen abzuwickeln. Für Vorgänge, die außerhalb der Plattform oder über nicht autorisierte Dritte abgewickelt werden, können wir weder Nachweise bereitstellen noch bei Streitigkeiten unterstützen; eine Haftung übernehmen wir dafür nicht.

    (5) Bei begründetem Verdacht auf betrügerische Nutzung, Missbrauch der Plattform oder Verstoß gegen geltendes Recht dürfen wir den Vertrag außerordentlich kündigen. Vor der Kündigung geben wir dir Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dies nicht wegen Gefahr im Verzug, rechtlicher Verpflichtung oder drohenden Schadens für Dritte ausgeschlossen ist. § 5 Absatz 2 bleibt unberührt.

    (6) Höhere Gewalt. Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs – insbesondere Naturereignisse, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, weiträumige Netz- oder Stromausfälle sowie länger andauernde Störungen wesentlicher Drittanbieter – befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Wir informieren dich unverzüglich und holen die Leistung nach, sobald das möglich ist. Dauert die Störung länger als 30 Tage, können beide Seiten den betroffenen Leistungsteil kündigen.

    (7) Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

    (8) Du kannst deine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung auf einen Dritten übertragen; die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Gegen unsere Forderungen kannst du nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Vertragssprache ist Deutsch; Fassungen in anderen Sprachen dienen der Verständlichkeit. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit nicht zwingendes Recht deines Aufenthaltsstaates etwas anderes vorschreibt.

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